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Rechtliches
Reisebedingungen Weinbrenner Angel- & Segelreisen

Die Reisebedingungen ergänzen § 651 a ff des BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Weinbrenner Angel- & Segelreisen ( A&S ) , vertreten durch Herrn Marc Weinbrenner. Sie sind auf Grundlage des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß §38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und in den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang. Bitte lesen Sie den Text sorgfältig durch.

 

1.) Anmeldung und Abschluß des Reisevertrages:

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie A&S den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an.Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen. Der Reisevertrag kommt durch Annahme durch A&S zustande. Für A&S wird der Vertrag erst dann verbindlich, wenn Ihnen die Buchung und der Preis der Reise schriftlich bestätigt wird. Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch A&S. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem der Anmeldung ab, so liegt damit ein neues Angebot vor, an das sich A&S für die Dauer von 10 Tagen bindet. Der Vertrag kommt dann auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande.

2.) Leistungen und Preise:

A&S behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern , insbesondere bei nachträglichen Veränderungen der behördlich festgelegten und genehmigten Beförderungstarife sowie noch nicht bekannter Treibstoffpreiserhöhungen von Luftfahrt- und Fährgesellschaften, sofern der vereinbarte Reisebeginn mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluß liegt, oder bei Währungsschwankungen. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von A&S nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht oder nur wenig beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Von Leistungsveränderungen werden Sie von A&S unverzüglich in Kenntnis gesetzt, ggf. wird Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt geboten.

3.) Zahlung des Reisepreises :

Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises je Teilnehmer zu leisten. Der Restbetrag ist ohne gesonderte Zahlungsaufforderung, spätestens 5 Wochen vor der Abreise, zu entrichten. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Da bei einer Umbuchung in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt entstehen, wird für eine Umbuchung, die Sie zu vertreten haben, für Inlandsreisen eine Bearbeitungspauschale von 25,00 €, bei Auslandsreisen eine Bearbeitungspauschale von 50,00 € berechnet. Bei Übergabe einer / eines Ferienwohnung, Ferienhauses, Kutters, Sportbootes, Segelyacht, Echolotes oder GPS-Empfängers darf der Leistungsgeber die von Ihnen zu entrichtenden Nebenkosten und für evtl. Schäden eine angemessene Kaution verlangen.

4.) Reiseprogramm und Leistungen:

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebotes, den allgemeinen Informationen im jeweiligen Katalog, sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Bei Ferienwohnungen wird zwischen Ihnen und A&S ein Mietvertrag geschlossen, für den deutsches Recht gilt. Soweit es nicht ausdrücklich im Programm vermerkt ist,

5.) Rücktritt des Kunden:

Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann A&S Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschalisiert. Die Pauschale beträgt bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 50,00 €, ab dem 60. Tag bis zum 31 Tag 35 % des Reisepreises und ab dem 30. Tag bis zum 11 Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises, ab dem 11. Tag vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises. Ihre Annullierung wird wirksam mit dem Tage, an dem sie schriftlich vorliegt. Bei Annullierung von Flugreisen kurzfristiger als 42 Tage vor dem Abflug werden 100 % der Flugkosten zusätzlich als Stornogebühr berechnet.

6.) Rücktritt seitens A&S.

 A&S ist berechtigt, vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Eintritt der Reise den Reisevertrag zu kündigen, und zwar ohne Einhaltung einer Frist, wenn:

• Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von A&S nachhaltig stören, oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist . Kündigt A&S, so bleibt der Anspruch auf den vollen Reisepreis gleichwohl erhalten; es wird jedoch hierbei der Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile angerechnet, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt wurden, einschließlich der von den Leistungsträgern erbrachten Beträge zu Ihrer ausgeschriebenen Reise.

• Bis 2 Wochen vor Reiseantritt die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeschickt. In diesem Falle erhalten Sie den angezahlten Betrag in voller Höhe zurück.

• Bis 4 Wochen vor Reiseantritt die Pflicht für A&S, die Reise durchzuführen, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze – bezogen auf die Reise – bedeuten würde, es sei denn, daß A&S die dazu führenden Umstände zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, wird Ihnen der angezahlte Reisepreis in voller Höhe erstattet. Sofern der Reiseteilnehmer eine andere als die gebuchte Unterkunft, Verpflegung oder Beförderung wählt, bzw. auf die vermittelten Leistungen verzichtet, erfolgt keine Rückerstattung. Ebenso ist in solchen Fällen jegliche Haftung von A&S ausgeschlossen.


7.) Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt:

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder gar unmöglich gemacht, so können sowohl Sie als auch A&S den Vertag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann A&S für die bereits erbrachten Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. A&S ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere ,falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, Ihre Rückbeförderung zu organisieren. Anfallende Mehrkosten, u.a. für die Rückbeförderung,werden zwischen Ihnen und A&S geteilt.


8.) Besondere Risiken:

Bei Reisen mit besonderen Risiken ( z.B. Expeditionscharakter, Kutter- und Segelfahrten, sowie Touren mit Außenborderbooten und Treckingtouren ) schließt A&S die Haftung in Bezug auf mögliche schädigende Einwirkung wilder Tiere aus. Gleiches gilt für Reisen mit fischereilicher Betätigung. Für Schäden, die durch die Benutzung von Booten entstehen, wird ebenfalls von A&S keine Haftung übernommen. Die Teilnahme an Bootstouren erfolgt auf eigenes Risiko. Für durch den Mieter/Bootsführer verursachte Schäden an gemieteten Booten und Motoren haftet der Mieter/Bootsführer in vollem Umfang. Es gilt der Wiederbeschaffungswert und die Reparaturkosten vor Ort ! Haftung von A&S: A&S haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für :


• gewissenhafte Reisevorbereitung
• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und Zielortes.
• Die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von A&S herausgegebenen Prospekten.
• Für ein Verschulden von der mit der Leistungserbringung betrauten Personen ( Erfüllungsgehilfen ) .


10.) Fremdleistungen:

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt A&S insoweit Fremdleistungen, sofern in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. A&S haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden, und die Ihnen auf Wunsch von A&S zugänglich gemacht werden. A&S haftet auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und ebenfalls in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.


11. ) Gewährleistung
11.1 Abhilfe- und Mitwirkungspflichten: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es, unbeschadet der vorrangigen Leistungspflicht von A&S, Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich A&S anzuzeigen.


11.2 Minderung des Reisepreises:

 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen ( Minderung ). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.


11.3 Kündigung des Vertrages:

 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet A&S innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie dies verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden A&S dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht wertlos waren.


11.4 Schadenersatz: Sofern A&S einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadenersatz verlangen.


12.) Paß-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften:

Sofern es A&S möglich ist, werden Sie über die wichtigsten Vorschriften vor Antritt der Reise informiert. A&S haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie A&S mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß A&S die Verzögerung zu vertreten hat. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Ihrer
Nichtbefolgung erwachsen, gehen ausschließlich zu Ihren Lasten, jedoch nicht, wenn sie durch Falsch- oder Fehlinformationen seitens A&S bedingt sind.


13.) Beschränkung der Haftung ; Vertragliche Haftungsbeschränkung :
Die vertragliche Haftung von A&S ist auf den einfachen Reisepreis beschränkt, soweit
• ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig seitens A&S herbeigeführt worden ist oder
• A&S für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


14.) Gesetzliche Haftungsbeschränkung:

 Ein Schadensersatzanspruch gegen A&S ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann, oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit A&S vertraglicher Luftfrachtführer ist , regelt sich die Haftung nach dem einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes ( LVG ) in Verbindung mit dem Warschauer Abkommen( WA ). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Die dort festgelegten Höchstgrenzen gelten auch für Beförderungen, die nicht dem erwähnten Abkommen,bzw. dem Luftverkehrsgesetz, unterliegen.

15.) Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung:

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei A&S geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren nach 3 Jahren. Ansprüche nach dem 2. Seerechtsänderungsgesetz verjähren nach 2 Jahren.


16.) Versicherungen:

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurückgetreten sind. Ebenso werden Ihnen bei vorzeitiger oder späterer Rückreise die zusätzlichen Reisekosten ersetzt. Außerdem empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer Auslandskrankenversicherung.


17.) Gerichtsstand: Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluß des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Düsseldorf.


18.) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Ist ein Teil der Geschäftsbedingungen ungültig, so berührt dies nicht die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen.


Änderung der Reisebeschreibungen und der Preise bleiben ausdrücklich vorbehalten.